Freitag, den 30. Oktober 2009 um 19:02 Uhr
Im Juni 2009 ist die neue Zuchtordnung des VDH in Kraft getreten. Alle Mitgliedsvereine, so auch der DTK, sind zur Angleichung ihrer Zuchtbestimmungen verpflichtet.
Um zukünftig die Zuchtzulassung eines Teckels zu erhalten, ist neben Phänotyp-Beurteilung und Augenuntersuchung eine Verhaltensbeurteilung durch einen Zuchtrichter erforderlich. Dies gilt für Hunde, die nach dem 31.12.2009 erstmals zur Zucht verwendet werden.
Die Verhaltensbeurteilung durch einen Zuchtrichter besteht aus folgenden Teilen:
Als Verhaltensbeurteilung anerkannt werden außerdem folgende Nachweise: