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Teckelzucht: Ab 2010 Verhaltensbeurteilung notwendig

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Im Juni 2009 ist die neue Zuchtordnung des VDH in Kraft getreten. Alle Mitgliedsvereine, so auch der DTK, sind zur Angleichung ihrer Zuchtbestimmungen verpflichtet.

Um zukünftig die Zuchtzulassung eines Teckels zu erhalten, ist neben Phänotyp-Beurteilung und Augenuntersuchung eine Verhaltensbeurteilung durch einen Zuchtrichter erforderlich. Dies gilt für Hunde, die nach dem 31.12.2009 erstmals zur Zucht verwendet werden.

Die Verhaltensbeurteilung durch einen Zuchtrichter besteht aus folgenden Teilen:

  • Verhalten bei Geräuschen
  • Verhalten bei der Tischbewertung
  • Verhalten bei der Gebisskontrolle
  • Verhalten im Vorführring

Als Verhaltensbeurteilung anerkannt werden außerdem folgende Nachweise:

  • Bestandene Begleithundeprüfung 1 oder G (BHP 1 oder BHP-G)
  • Bestandene erschwerte Begleithundeprüfung 1 oder G (BHPS 1 oder BHPS-G)
  • Bestandene Jagdgebrauchsprüfung nach der Prüfungsordnung des DTK (eine bestandene Anlagenprüfung reicht nicht aus)
  • Bestandene Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde nach den Regelungen der jeweiligen Landesverbände
 

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