Dienstag, den 05. Februar 2008 um 17:11 Uhr
Seit dem 1. Januar 2008 gilt die neue Prüfungsordnung (PO) des DTK. Hiernach müssen Teckel-Besitzer, die ihren Hund auf einer Jagdgebrauchsprüfung (z.B. Stöber-, Schweiß- oder Vielseitigkeitsprüfung) führen wollen, grundsätzlich im Besitz eines Jagdscheins sein.
Es ist jedoch möglich, dass der jeweilige Prüfungsleiter in Einzelfällen Ausnahmen zulassen kann, wenn diese aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind. Bei den sogenannten Anlageprüfungen (Schussfestigkeit, Wassertest, Spurlaut und Baueignung) ist auch zukünftig kein Jagdschein notwendig.
Die Erteilung eines Jagdscheins setzt das Bestehen einer Jägerprüfung voraus. Wer sich für einen Vorbereitungslehrgang, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2008 stattfindet, interessiert, kann Einzelheiten erfahren bei der
Auskunft erteilt außerdem der:
t-online.de.