Teckelklub Fulda - Wissenswertes

Einige Hinweise zur Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer.

Die Städte und Gemeinden legen durch eine Ortssatzung (Hundesteuersatzung) die Höhe der Steuer, die Staffelung für den 2., 3. und jeden weiteren Hund und evtl. mögliche Steuerermäßigungen und –befreiungen fest. Besteuert wird die Hundehaltung, d.h. der jeweilige Hundehalter ist anmeldungs- und steuerpflichtig, wobei in der Regel alle Hunde eines Haushalts zusammengefasst werden. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (meistens vierteljährliche Teilbeträge) festgesetzt.

Für sog. "Kampfhunde" oder "gefährliche Hunde" ist im Allgemeinen eine wesentlich höhere Hundesteuer (tw. 600-900 EUR pro Jahr) zu entrichten. Hunde, die andere Tiere hetzen oder reißen oder Menschen angreifen, sind grundsätzlich als gefährlich einzustufen.

Steuerermäßigung oder –befreiung kann z.B. für Wachhunde, Gebrauchshunde (z.B. auch für Jagdgebrauchshunde mit der entsprechenden Prüfung), Hunde, die eine Begleithundeprüfung abgelegt haben oder Hunde aus Tierheimen auf Antrag gewährt werden.

Auch im Landkreis Fulda weisen die Hundesteuersatzungen der einzelnen Gemeinden unterschiedliche Regelungen auf. Es empfiehlt sich, die jeweilige Ortsatzung einzusehen, insbesondere, ob nach den Bestimmungen eine Steuerermäßigung oder gar eine Befreiung in Frage kommt, wenn man einen Teckel mit einer Jagdgebrauchsprüfung oder einer Begleithundeprüfung hält. Vielleicht lässt sich ja etwas sparen!