Teckelklub Fulda - Wissenswertes

Begegnungen mit Wildtieren

Unvermutet trifft man bei einem Spaziergang im Wald auf ein kleines Rehkitz, das sich am Wegrand ängstlich an den Boden drückt. Von der Mutter verlassen? Oder ein Vögelchen – vielleicht ein junger Eichelhäher – hüpft unsicher durch das Gras. Aus dem Nest gefallen? Wie soll man sich verhalten, kann ich dem Tier helfen, was ist richtig, was ist falsch?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass in fast allen solchen oder ähnlichen Fällen das Muttertier in der Nähe ist und – sobald sich der Mensch entfernt hat – zu seinem Jungen zurückkommt und es wieder auf den rechten Weg bringt. In unserem Beispiel lockt die Ricke ihr Kitz durch Fiepen zu sich und führt es dann in die sichere Deckung und die Eichelhähermutter bringt das Junge dazu, die unterbrochenen Flugversuche fortzusetzen. Ähnlich verhält sich auch in anderen Fällen, in denen der Mensch sich einem vermeintlich verlassenen Jungtier gegenüber sieht.

Aus diesem Sachverhalt ergibt sich das richtige Verhalten:

  • Das kleine Tier betrachten, nicht streicheln, den evtl. mitgeführten Hund zurückhalten und ohne Lärm möglichst bald weitergehen!

Falsch und unter Umständen sogar strafbar wäre es, frei lebende Tiere in Wald oder Feld zu fangen und mitzunehmen. Abgesehen davon, dass es selten gelingt, junge Wildtiere sachgerecht aufzuziehen und artgerecht zu halten, versetzt man solche Tiere, die an den Umgang mit Menschen nicht gewöhnt sind, in Angst und Schrecken, oft verenden sie an diesem Stress. Mit Tierliebe hat das also nicht zu tun!

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass jagdbare Tiere (u.a. Rehe, Wildschweine, Hasen, Füchse, Marder) zwar rechtlich als "herrenlos" gelten, das alleinige Aneignungsrecht aber nur bei den örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten liegt. So macht sich beispielsweise ein Spaziergänger, der einen kleinen Fuchs oder einen Hasen fängt und mit nach Hause nimmt, der Wilderei schuldig. Gleiches gilt auch für die Abwurfstangen von Hirschen und Rehböcken, die man hin und wieder im Wald oder im Feld finden kann und dann nicht ohne Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten mitnehmen darf.

Anders sieht die Sache aus, wenn man ein offensichtlich krankes oder schwer verletztes Tier (z.B. nach einem Verkehrsunfall oder durch Mäharbeiten) oder ein schon verendetes Tier antrifft. Hier ist der zuständige Jagdausübungsberechtigte (Forstamt, Revierförsterei, Jagdpächter) oder – wenn diese nicht bekannt sind – die Gemeindeverwaltung oder die Polizei zu informieren mit einer möglichst genauen Beschreibung des Fundortes. Ein verletztes Wildtier im Auto zum nächsten Tierarzt zu bringen ist sicher kein tierschutzgerechtes Verhalten!

Sollte man in der freien Natur ein Tier sehen, das sich ungewöhnlich verhält und z.B. nicht die angeborene Scheu vor dem Menschen zeigt, sondern auf ihn zukommt, ist große Vorsicht geboten. Hier muss man davon ausgehen, dass dieses Tier krank ist (z.B. Tollwut). Jeder Kontakt – auch des mitgeführten Hundes - mit einem solchen Tier ist unbedingt zu vermeiden, der Jagdausübungsberechtigte (oder Gemeindeverwaltung, Polizei) ist zu informieren.