Teckelklub Fulda - Wissenswertes

Müssen unsere Hunde immer noch gegen Tollwut geimpft werden?

Seit 2008 gilt Deutschland als tollwutfrei. Somit stellt sich mancher Hundehalter nun die Frage, ob die Tollwut-Impfung jetzt überflüssig geworden ist.

Die Tollwut ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen, ist hoch ansteckend und befällt vorwiegend Säugetiere (auch den Menschen). Im klinischen Erscheinungsbild äußert sie sich durch Wesensveränderungen, Erregungszustände und Lähmungen verschiedener Art.

Kennzeichnend für die Seuchensituation in Mittel- und Westeuropa ist, dass die Tollwut vor allem beim Fuchs vorkommt, von ihm auf die Tierarten im gleichen Lebensraum übertragen werden und der Fuchs auch in der Mehrzahl der Fälle für die Infektion von  Haustieren verantwortlich ist.

Die Tollwut wird in Deutschland vor allem durch das Ausbringen von Impfstoffködern (Schluckimpfung) aus der Luft und durch Handauslegung mit sehr gutem Erfolg bekämpft. Diese alljährlichen Aktionen – in der Regel im Frühjahr und Herbst - müssen allerdings noch durch jagdliche Maßnahmen zur Regulierung der Fuchspopulation ergänzt werden, da als Nebenwirkung der Impfung die natürliche Sterblichkeit der Füchse durch die Krankheit zurückgegangen ist. Insgesamt konnte jedoch damit die Tollwutsituation in ganz Deutschland wesentlich verbessert werden. Um ein Wiederaufflammen der Seuche zu verhindern, müssen diese Maßnahmen jedoch fortgeführt werden. Die oberste hessische Veterinärbehörde und die WHO (Weltgesundheitsorganisation) warnen, dass die gefährliche Wildtollwut wieder aufleben könne, wenn Jäger und Förster nicht regulierend eingreifen. Von einer "Selbstregulierung" des Fuchsbestandes könne man nicht ausgehen. Zudem sei in Hessen schon jeder dritte Fuchs vom Fuchsbandwurm befallen, der beim Menschen die Leber zerstören könne.

Es wird von den Veterinärbehörden weiterhin dringend angeraten, Hunde und Katzen im jährlichen Abstand gegen Tollwut zu impfen. Bei tollwutverdächtigen Hunden und Katzen muss das zuständige Veterinäramt die Tötung und unschädliche Beseitigung anordnen. Anstelle der Tötung kann die behördliche Beobachtung angeordnet werden, wenn das Tier nachweislich unter Impfschutz steht. Ein wirksamer Impfschutz liegt dann vor, wenn die Impfung im Falle einer Erstimpfung mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zurückliegt oder im Falle der Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate zurückliegt.

Hundeausstellungen und Prüfungen sind mindestens 8 Wochen vor Beginn beim Veterinäramt anzuzeigen.

Es wird also jedem Hunde- und Katzenbesitzer (sofern diese nicht ausschließlich in der Wohnung gehalten wird) – auch im Interesse der eigenen Gesundheit - nachdrücklich empfohlen, die jährliche Tollwut-Impfung durchführen und auch bescheinigen zu lassen. Und wer mit seinem Hund ins Ausland reisen will, benötigt dies ohnehin.

Rechtliche Grundlage: Tollwut-Verordnung vom 11.4.2001 (BGBl. S. 598) in der Fassung vom 10.12.2005.